Situation:
eins unserer Member hat sich bei der Bestellung bei einem Provider vertippt und auch noch ein paar weisse Seiten in Folge erhalten.
Ergebnis:
es wurde online ein Auftrag an den Provider gestellt inklusive eine KK Antrags zur Übernahme einer bestehenden Domain.
Der Auftrag wurde vom Provider entgegengenommen und versucht diesen KK Antrag dauszuführen.
Die angegebene Domain befindet sich jedoch in fremden Besitz so daß der KK Antrag scheitern musste.
Ablauf:
nach Angaben des Providers wurde die Domain unabhängig von der Durchführbarkeit des KK Antrags in den Bestand des Providers aufgenommen.
Die fälschlich beantragte Domain kann dort nur mit normaler Kündigungsfrist (hier 1 Jahr) wieder gekündigt werden.
und nu kommts:
- Versuch eines Rücktritts nach Fernabgabe Gesetz (sinngemäss):
dieser sollte nach eigener Auffasung innerhalb 14 Tagen möglich sein.
- Fussangel:
Sobald von dem beauftragten Unternehmen bereits Leistungen ausgeführt wurden, entfällt das Recht zum Rücktritt.
Im vorliegenden Fall ist dies eine Dienstleistung, die somit auch nicht wieder zurückgegeben werden kann.
Die Dienstleistung besteht hier in der Ausführung des KK Antrags (unabhängig vom Ergebnis).
- somit bleibt die Vertragsbindung über den laut AGB geltenden Zeitraucm (hier 1 Jahr) bestehen.
- eine Kulanzlösung konnte im ersten Anlauf nicht erreicht werden.
Unsere Empfehlung mal wieder:
vor dem Abschicken von Aufträgen (insbesondere im Dienstleistungsbereich) ausnahmsweise wirklich alles lesen.
AGBs, kleingedruckte Hinweise, und all das mehr was erstmal so überflüssig erscheint.
Ebenso natürlich eigene Angaben bei Web-Formularen zweimal überprüfen.

